Auftragsbedingungen

HBS Hanse Baustrom Systeme GmbH

Stand: 24.11.2020

Jetzt Downloaden

Unsere Auftragsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle Angebote, Aufträge, Kaufaufträge, Vermietungen und Lieferungen, die wir an den Auftraggeber (Käufer/ Mieter) leisten. Sie gelten gleichfalls für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Einkaufs- und Lieferbedingungen des Auftraggebers (Käufers, Mieters) werden nicht anerkannt sofern diese unseren Auftrags- und Mietbedingungen widersprechen.

Präambel 
Die Firma HBS Hanse Baustrom Systeme GmbH (nachfolgend HBS genannt) als Vermieter, überlässt dem Mieter die bestellten Betriebsmittel nebst notwendigem Zubehör leihweise zur Nutzung.
Mit der Übergabe der Geräte, Leitungen oder Baustromanlage erkennt der Mieter nach Prüfung die Funktionsfähigkeit der Anlage und Betriebsmittel an.
Der Mieter verpflichtet sich, den vereinbarten Mietzins zu zahlen, die Betriebsmittel des Vermieters ordnungsgemäß zu betreiben, zu Warten und nach Beendigung der Mietzeit gesäubert und funktionsfähig zurück zu geben.
Eventuelle Schäden durch unsachgemäßen Umgang, fehlendes Zubehör oder Aufwendungen für Reinigungsarbeiten gehen zu Lasten des Mieters. 
Alle Hinweise und Informationen in unseren Angeboten sind Vertragsgegenstand und gelten auch für weitere Bestellungen. 

1. Angebot/ Mietvertrag
Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden, Zusagen, Garantien und sonstige Zusicherungen unserer Mitarbeiter, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. 
An ein schriftliches Angebot halten wir uns 14 Tage nach Ausstellung und drei Monate nach Angebotsbestätigung gebunden, sofern keine anderen Bindefristen im Angebot vermerkt sind. Die schriftliche Auftragserteilung muss bis zum Anbruch der vereinbarten Vorlaufzeit erfolgen. 
Mit der schriftlichen Angebotsbestätigung geht der Unterzeichner einen Mietvertrag mit HBS ein und kennt die Auftragsbedingungen von HBS an.
Zusätzliche, nicht im Angebot enthaltene oder abweichend bestellte Leistungen werden nach Zeitaufwand und Materialeinsatz in Rechnung gestellt, insofern kein Nachtragsangebot angefordert oder erstellt wurde. 


2.  Mietdauer
Die Mietzeit beginnt mit dem Tag, an dem das/die Betriebsmittel, die Baustromanlage betriebsbereit, auftragsgemäß dem Vermieter zur Verfügung stehen.
Die Rückgabe des Mietobjektes, sowie die Demontage oder Abholung ist vom Mieter rechtzeitig schriftlich anzuzeigen.
Bei Selbstabholungen oder Vermietungen mit Lieferungen über Speditionen endet die Mietzeit mit Rückgabe des Mietobjektes am Lager des Vermieters. 
Bei Demontagearbeiten oder Rücktransport der Mietobjekte durch HBS endet die Mietzeit spätestens drei Werktage nach der Abmeldung durch den Mieter, vorausgesetzt, die Demontage oder der Rücktransport der Betriebsmittel oder Anlagen kann ohne Behinderung oder Verzögerung innerhalb von drei Werktagen erfolgen.


3. Schäden/ Mängel und Betreiberverantwortung
Erkennbare Schäden oder Mängel an den Betriebsmitteln sind unverzüglich HBS mitzuteilen. 
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den Gebrauch der Betriebsmittel sowie durch das Personal des Mieters entstehen.
Bei Verlust oder Beschädigung des Mietobjektes hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich schriftlich hierüber Meldung zu machen. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietobjektes hat der Mieter geldwerten Ersatz in Höhe des Handelswertes des Mietobjektes bzw. in Höhe des für die Schadensbeseitigung notwendigen Aufwandes zu leisten. Bis zum Empfang der Entschädigung ist der vereinbarte Mietzins weiter zu zahlen.
Wird ein Mietobjekt in einem Zustand zurückgeliefert oder dem Vermieter übergeben, der eine sofortige Wiedervermietung nicht erlaubt, Instandsetzungsarbeiten oder unplanmäßige Serviceleistungen erfordert, so verlängert sich die Mietzeit um die Zeit bis zur Beendigung
der erforderlichen Arbeiten.
Der Mieter/ Betreiber ist verantwortlich für den sicheren Betrieb der Betriebsmittel und Baustromanlagen.
Baustromverteiler- Schränke müssen stets verschlossen sein. Sie sind mit einem K2- oder anderem Vorhangschloss versehen. Ausgehändigte Schlüssel und Schlösser sind nach Ablauf der Mietzeit an HBS zurückzuführen oder werden in Rechnung gestellt. Bereits berechnete K2- Schlösser und K2- Schlüssel können durch HBS auf Anfrage zurückgekauft werden. 
Werden Betriebsmittel vom Auftraggeber oder von dritten bauseitig bereitgestellt, welche durch HBS  angeschlossen, betrieben, geprüft oder gewartet werden sollen, müssen diese den geltenden Vorschriften, insbesondere den "Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB)"  des Energieversorgers in der jeweils geltenden Fassung und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften entsprechen.


4. Kosten/ Mietzins / Mietzahlung                                             
Die Zahlung des vereinbarten Preises ist, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, für alle im Grundangebot enthaltenen Leistungen, einschließlich des Mietzinses für die gesamte vereinbarte Mietzeit, sofort nach Übergabe der Baustromanlage oder der Betriebsmittel ohne Abzug fällig.
Für Leistungen, die für Veranstaltungen oder sonstige kurzfristige Stromversorgungen erbracht werden, muss vor Lieferung oder Ausführungsbeginn der vereinbarte Vorkassen- Betrag auf dem HBS- Konto gutgeschrieben sein.
Die Mietberechnung erfolgt auf Monatsbasis. Über einen Monat hinausgehende Miettage berechnen sich entsprechend dem Verhältnis.
Der vereinbarte Mietzins über das Grundangebot hinaus gehender Mietzeit, ist bis zum ersten eines jeden Verlängerungsmonats fällig.
Kommt der Mieter der Mietzinszahlung oder der Zahlung des vereinbarten Grundangebots-Preises nicht vollständig oder rechtzeitig nach, dann behält sich der Vermieter HBS vor, die vermieteten Betriebsmittel ohne Vorankündigung zu demontieren oder in einer anderen Weise dem säumigen Mieter unzugänglich zu machen. Eventuelle Kosten, die insbesondere für Wieder- Inbetriebnahmen entstehen, trägt der Mieter.
Der Mieter kann an dem ihm überlassenen Mietobjekt ein Zurückbehaltungsrecht nicht geltend machen und muss dem Vermieter jederzeit Zugang zu den gemieteten Objekten gewähren.

5. Genehmigungen und Gestattungen
Gestattungen und Genehmigungen für den Standort der Betriebsmittel und der Leitungswege (während der gesamten Bereitstellungszeit) liegen, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, in der Verantwortung des Mieters und Auftraggebers. 

6. Haftung des Mieters
Die gemieteten Betriebsmittel und Anlagenteile sind durch HBS nicht versichert. Der Mieter haftet für Verlust oder Beschädigung des Mietobjektes.
Der Mieter ist verantwortlich für ausreichenden Schutz des Mieteigentums gegen Verlust und Beschädigung.

7. Haftung des Vermieters
Vertragliche und deliktische Haftung des Vermieters gegenüber dem Mieter wird auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt. Hiernach haftet der Vermieter für eine grob fahrlässige bzw. vorsätzliche Schadensverursachung durch seine leitenden Angestellten oder die Erfüllungsgehilfen. Folgeschäden, die der Mieter oder ein Dritter infolge der Verzögerung der Lieferung während der Mietdauer, notwendig werdender Reparaturen des Mietobjektes oder der damit verbundenen Ausfallzeiten erleidet, übernimmt der Vermieter nicht. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Überlassung des Mietobjektes) haftet der Vermieter für jedes schuldhafte Verhalten. In diesen Fällen ist die Haftung des Vermieters auf den Ersatz des dem Mieter entstandenen vertragstypischen Schadens, der bei Vertragsabschluss für den Vermieter voraussehbar war, beschränkt.

9. Gerichtsstand
Der Gerichtstand ist Hamburg.